LocoTrain
cn de en fr es it jp nl pt sv no
web
web - news - images - annuaire - compagnies + en plus

recherche avancée
Cache
images
Cache

Voici la version LocoTrain de la page mise en cache http://www.gdba.de/aktuelles/tarif_aktuell/db_konzern/transport_logistik/db_cargo.htm le April 12 2015 23:10:58.
La version « Cache » proposée par LocoTrain correspond au texte de la page lorsque le robot de LocoTrain l'a consultée.
En aucun cas LocoTrain est affilié au contenu textuel ci - dessous.

db cargo db cargo ag   abschluss fondsregelung möglich - angebot noch nicht ausreichend (29.10.2001)   abschluss fondsregelung möglich - angebot noch nicht ausreichend die tarifverhandlungen auf der grundlage der vereinbarungen zum beschäftigungsbündnis bahn mit der db regio ag und der db cargo ag über wettbewerbsfähige tarifstrukturen sind in den letzten wochen zwar voran gekommen, aber das aktuelle angebot ist noch immer nicht akzeptabel! die arbeitgeberseite strebt in beiden gesellschaften eine zum teil drastische absenkung des entgeltniveaus an. die db regio ag hat den verweisungstv zum 31.7.2001 gekündigt, um aus der sicht der arbeitgeber druck auf die laufenden verhandlungen zu machen. aufgrund unserer forderung wurde in der zwischenzeit aber die erklärung abgegeben, auch nach dem kündigungstermin neueinstellungen auf der derzeit gültigen tariflichen grundlage vorzunehmen. diese zusage gilt bis zum abschluss neuer tarifverträge auch für alle auslernenden azubis. für alle bis zum 31.7.2001 bei der db regio ag beschäftigten arbeitnehmer wirken die regelungen im verweisungstv und damit alle anderen tarifbestimmungen der db ag bis zum abschluss neuer tarifverträge nach. die arbeitgeberseitig angestrebten verschlechterungen des tarifniveaus in der db regio ag und der db cargo ag haben wir besonders mit dem hinweis auf zukünftige regelungen in einem zukunftssicherungsfonds abgelehnt. immer wieder wurde deutlich, wie wichtig ein ausreichend dotierter fonds für die umsetzung der getroffenen vereinbarung – wettbewerbsfähige tarifstrukturen zu schaffen – ist. zukunftssicherungsfonds wurde gegründet die rechtliche gründung des „zukunftssicherungsfonds für die beschäftigten der deutschen bahn e. v.“ ist am 11. juli 2001 erfolgt. damit wird der zukunftssicherungsfonds nach dem abschluss entsprechender tarifregelungen handlungsfähig. angebot der db regio ag vom 23. august 2001 in der bisher letzten verhandlungsrunde mit der db regio ag am 23.8.2001 hat die arbeitgeberseite ein angebot für die zukünftige anpassung der besitzstandszulagen pzü, pzü-k, zül und züg unterbreitet, das aus unserer sicht ein schritt in die richtige richtung ist, weil es die zukünftigen ansprüche jedes einzelnen arbeitnehmers tarifvertraglich regelt und nicht von einem bestimmten dotierungsvolumen des zukunftssicherungsfonds abhängig macht. eine solche reglung ist aus sicht der arbeitgeberseite allerdings nur möglich, wenn alle unter den geltungsbereich des zukunftssicherungstv fallende konzerngesellschaften mit einbezogen werden. auch die tarifgemeinschaft gdl/gdba (tgm) fordert an dieser stelle konzerneinheitliche regelungen.allerdings sind die parameter der zukünftigen anpassung der zulagen nach der umwandlung in eine fondsleistung noch nicht akzeptabel. das angebot hat folgenden wesentlichen inhalt: abschnitt ii des „tarifvertrag über die sicherung der einkommen und arbeitsbedingungen für die zur db ag übergeleiteten arbeitnehmer (ütv)“ und § 10a „zulagentarifvertrag für die arbeitnehmerin/den arbeitnehmer der db ag (ztv)“ finden mit wirkung vom 1.10.2001 keine anwendung mehr. das heißt, pzü, pzü-k, zül und züg werden ab diesem zeitpunkt in eine fondsleistung umgewandelt. der arbeitnehmer, bei dem ansprüche nach § 3 ütv und/oder § 10a ztv mit ablauf des 30. september 2001 aufgrund des § 3 weggefallen sind, hat einen leistungsanspruch gegenüber dem „zukunftssicherungsfonds für die beschäftigten der deutschen bahn e.v. (zukunftssicherungsfonds)“ in höhe von 85 % der im monat september 2001 bestehenden ansprüche aus der summe von pzü, zulage zül, zulage züg, jedoch maximal in höhe von dm 1200 (fondsleistung), sofern der jeweilige anspruch bei fortgeltung der in § 3 genannten bestimmungen im monat oktober 2001 unvermindert weiter bestanden hätte. damit sind alle diesbezüglichen ansprüche gegen die db regio ag (gegen die jeweils betroffene konzerngesellschaft) erloschen. der über dm 1200 hinausgehende betrag wird als einmalbetrag mit dem 24-fachen wert endgültig abgegolten. die fondsleistung erhöht sich bei dem arbeitnehmer, der für den monat september 2001 einen anspruch auf zahlung einer pzü-k hat, um einen entsprechenden leistungsanteil k. mit wirkung ab 01. januar 2002 entfällt der anspruch auf den leistungsanteil k vollständig, wenn das kind, für den ein anspruch auf die pzü-k bestand, das 16. lebensjahr vollendet oder bereits vollendet hat. der anspruch auf eine fondsleistung besteht monatlich und wird 12 mal im jahr gezahlt. nach dem 31. dezember 2001 vermindert sich die fondsleistung bei arbeitnehmern der entgeltgruppen e 1 bis e 5 um 50 % bei arbeitnehmern der entgeltgruppen e 6 bis e 7 um 70 % bei arbeitnehmern der entgeltgruppen e 8 bis e 11 um 75 % bei arbeitnehmern der entgeltgruppen at 1 bis at 4 um 100 % des jeweiligen erhöhungsbetrages durch: tarifvertraglich vereinbarte erhöhung der monatstabellenentgeltewechsel des arbeitnehmers aus dem geltungsbereich der monatsentgelttabelle (gebiet ost) in den geltungsbereich der monatsentgelttabelle (gebiet west) eingruppierung des arbeitnehmers in eine höhere entgeltgruppe erhöhungen innerhalb einer entgeltgruppe entgelterhöhungen durch einen nicht nur vorübergehenden wechsel des arbeitnehmers in den geltungsbereich einer anderen entgelttabelle gewährung von individuellen wiederkehrenden leistungen. das tarifangebot sieht weiterhin regelungen für die freiwillige abgeltung der fondsleistung auf der grundlage folgender berechnungsformel vor: (n anspruchs-monate bis 31.12.2008) x (fondsleistung) zuzüglich einer abgeltung der pzü-k in folgender form: (n anspruchs-monate bis zum 16. lebensjahr des kindes) x (leistungsanteil k) bewertung die verkehrsgewerkschaft gdba/tgm bleibt bei ihrer forderung nach sozialverträglichen lösungen, die auch unter den bedingungen von wettbewerbsfähigen tarifstrukturen die einkommensentwicklung der arbeitnehmer sichern. das jetzt vorliegende angebot kann eine grundlage für eine unternehmensweite regelung sein, die aus unserer sicht in den zukunftssicherungstv einfließen muss. auf entsprechende verhandlungen haben wir uns mit der arbeitgeberseite verständigt. eine solche regelung ist eine deutliche verbesserung der bisher angestrebten vereinbarungen, weil sie die individuellen ansprüche auf die zahlung einer fondsleistung unabhängig von einer dotierung festschreibt. die tarifkommission der tarifgemeinschaft gdl/gdba wir sich am 20. september 2001 mit dem dann aktuellen verhandlungsstand befassen und über weitere verhandlungsoptionen entscheiden.   zum inhaltsverzeichnis seite weiterempfehlen seite drucken
Retour aux résultats
LocoTrain est un site internet du groupe Web Trains : annonceurs - charte - copyright - droits juridiques/CNIL/Statistiques - presse - email. Toute reproduction est interdite sans autorisation de LocoTrain.